Vor dem Hintergrund des hohen Unfall- und Gesundheitsrisikos bei Bauarbeiten wurde zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der auf Baustellen Beschäftigten auf der Rechtsgrundlage des §19 Arbeitsschutzgesetz die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) vom 10.Juni 1998 erlassen.
Als Veranlasser eines Bauvorhabens trägt der Bauherr die Verantwortung für das Bauvorhaben. Deshalb ist der Bauherr verpflichtet, einen Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator zu bestellen, wenn mehr als ein Arbeitgeber an seinem Bauvorhaben tätig werden.
Seit Juni 2012 bin ich als Sicherheits-und Gesundheitsschutz-Koordinator tätig und biete Ihnen alle Leistungen, die für die Koordination nötig sind an. Seit 01.01.2023 ist mein Sohn Stefan mit im Betrieb.